AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stand: Dezember 2017) 1.         Geltungsbereich/Einbeziehung 1.1       Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Willenserklärungen und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen im Zusammenhang mit dem Abschluss und dem Vollzug von Liefer- und Leistungsverträgen zwischen der eZono AG und ihren Kunden. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 1.2       Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden durch ausdrückliche Vereinbarung oder – wenn eine ausdrückliche Vereinbarung wegen der Art des Vertragsabschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich und der Kunde mit ihrer Geltung einverstanden ist – durch Abschluss des jeweiligen Kaufvertrages zum Vertragsbestandteil erhoben. Ist ein Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts so gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsvorgänge, ohne dass es einer erneuten Einbeziehungsvereinbarung bedarf. 1.3       Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer schriftlichen Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. 1.4       Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen finden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen Anwendung. 2.         Angebot und Vertragsabschluss 2.1    Alle öffentlich abgegebenen oder öffentlich zugänglichen Angebote der eZono AG sind freibleibend und unverbindlich. An individuelle Angebote gegenüber einzelnen Kunden hält sich die eZono AG 30 Tage ab Erstellung derselben gebunden soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. 2.2       Maßgebend für den Vertragsinhalt ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung, sofern dieser nicht rechtswirksam widersprochen wurde. 2.3       Der Kunde ist verpflichtet, alle Sicherheits-, Prüf- und Schutzvorschriften sowie gegebenenfalls weitere gesonderte gesetzliche Vorschriften im jeweiligen Verwenderland einzuhalten. 2.4       Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ein vertragswidriges Verhalten des Kunden vorliegt, z.B. ein Verstoß gegen Vertriebsauflagen oder wenn der Kunde nach Abschluss des Vertrages einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde. 3.         Preise und Zahlungsbedingungen 3.1       Alle vereinbarten Preise gelten ab Werk. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, fallen weiterhin Kosten für Verpackung, Versicherung und Versand an. Die Preise verstehen sich zuzüglich der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Umsatzsteuer. 3.2       Besondere über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende zusätzliche Arbeiten (z. B. Inbetriebnahmearbeiten vor Ort, Installation von Software) werden zusätzlich berechnet und sind spätestens bei Beendigung der Arbeiten zu zahlen. 3.3       Die eZono AG ist berechtigt, sofern keine Festpreisabreden getroffen wurden, bei Lieferungen, die vertragsgemäß später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen sollen, zwischenzeitliche Kostensteigerungen (insbesondere Preissteigerungen bei Vorlieferanten und Versendern) durch entsprechende Preiserhöhungen an die betroffenen Kunden weiterzugeben. Übersteigt eine solche Preiserhöhung 5% des ursprünglich vereinbarten Preises, so kann der Kunde binnen einer Woche ab Mitteilung von dem Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen. 3.4       Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist die Zahlung des Kaufpreises zzgl. etwaiger Nebenkosten ohne weitere Zahlungsaufforderung binnen zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung fällig und hat auf das von der eZono AG bestimmte Konto zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die eZono AG über den vollständigen Rechnungsbetrag verfügen kann. Bankgebühren im Rahmen der Banküberweisung durch den Kunden sind vollständig vom Kunden zu tragen und führen nicht zu einem reduzierten Zahlbetrag an die eZono AG. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.5       Sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine anderweitige Bestimmung trifft, sind Zahlungen des Kunden unbeschadet des § 367 BGB zunächst auf die früher entstandenen und danach auf die später entstandenen Forderungen der eZono AG anzurechnen. 3.6       Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung ist die eZono AG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. bei Verbrauchern sowie 9 % p.a. bei Unternehmen/Unternehmern i.S.d. jeweils gültigen Fassung des § 288 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB ab Verzugseintritt zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 3.7       Ein Recht zur Aufrechnung durch den Kunden gegenüber Forderungen der eZono AG besteht nur, soweit die Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt und mit der Hauptforderung der eZono AG synallagmatisch verknüpft ist. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur unter den Voraussetzungen geltend machen, die ihn zur Aufrechnung berechtigen würden. 4.         Änderungsvorbehalt Bis zur Auslieferung an den Kunden ist die eZono AG allein berechtigt, unter mehreren gleichartigen und gleichwertigen Gegenständen den/die vertraglich geschuldete(n) Gegenstand/Gegenstände einseitig zu bestimmen. Hat der Kunde einen bestimmten Gegenstand bestellt oder hat die eZono AG nach Ziff. 4.1 von ihrem Bestimmungsrecht Gebrauch gemacht, so kann die eZono AG anstelle des geschuldeten Gegenstandes einen anderen gleichartigen und gleichwertigen Gegenstand liefern, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen der eZono AG für den Kunden zumutbar ist; hierzu gehören Änderungen an einzelnen Komponenten oder an der Software, sofern die vereinbarten technischen Anforderungen hierdurch weiterhin erfüllt werden. 5.         Lieferung/Lieferumfang/Lieferverzug 5.1       Teillieferungen und -leistungen sind zulässig, soweit sich Teillieferungen und -leistungen auf eine vertraglich gesondert bezeichnete Position beziehen. Sie gelten  als selbständige Lieferung bzw. Leistung. 5.2       Sofern keine abweichenden Lieferfristen ausdrücklich schriftlich vereinbart sind, erfolgt die Lieferung durch die eZono AG spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss, bei vereinbarter Vorkasse binnen 30 Tagen nach Zahlungseingang gemäß 3.4. Falls die eZono AG diese Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Kunde der eZono AG eine angemessene Nachlieferfrist, beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf, zu setzen. Liefert die eZono AG bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die eZono AG wird in diesem Fall alle bereits erhaltenen Zahlungen erstatten; weitergehende Ansprüche des Kunden gegen die eZono AG sind mit Ausnahme von Ansprüchen wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen 5.3        Die eZono AG wird von ihrer Lieferverpflichtung frei, wenn ein Zulieferer der eZono AG die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat, eine Selbstbelieferung ohne eigenes Verschulden sonst wie nachhaltig unmöglich wird oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind. Über die genannten Umstände wird die eZono AG den Kunden unverzüglich informieren und etwa schon erhaltene Zahlungen unverzüglich erstatten; weitergehende Ansprüche des Kunden gegen die eZono AG sind ausgeschlossen. 6.     

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